Liebe Patientinnen und Patienten,

Anforderung eines ärztlichen Attest für schulische Zwecke
Wird für einen Patienten unserer Praxis ein ärztliches Attest über die Schulunfähigkeit angefordert ist folgendes zu beachten:
Bezug nehmend auf §2 der VOGSV bitten wir sie hiermit freundlichst um die genaue Begründung, der in der Klassenkonferenz festgelegten Verpflichtung zum Attest, durch die anfordernde Schule.
Eine Formularvorlage können sie in der Praxis persönlich abholen oder auf unserer Internetseite herunterladen.
Solange wir diese Rückmeldung nicht erhalten haben, gehen wir davon aus, dass elterliche Atteste weiterhin akzeptiert werden.
Wir erlauben uns für die Erstellung des Schulattests einen Beitrag von 5,- Euro zu erheben.


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In unseren Urlaubszeiten vertreten wir uns gegenseitig, so das auch in den Ferien unsere Praxis durchgehend geöffnet bleiben kann!
Während dieser Zeit kann es zu Wartezeiten kommen, die wir trotz bester Organisation nicht verhindern können.
In den Ferien bleibt Freitagnachmittags unsere Praxis geschlossen.
Wir bitten um ihr Verständnis und wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine schöne Urlaubszeit.


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ab dem 01.01.2024 wird das  Kassenrezept durch das „E-Rezept“ abgelöst. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Die Gesundheitskarte „muss“ vor der Bestellung des Rezepts (1 x im aktuellen Quartal) in der Arztpraxis eingelesen werden.
Achtung: 0hne vorheriges Einlesen der Gesundheitskarte ist die Ausstellung des Rezepts nicht möglich.
Die Bestellung der Medikamente kann per E-Mail, per Brief, Fax, telefonisch oder persönlich in Praxis erfolgen.
Für die Bestellung Ihrer Dauermedikamente benötigen wir:
• Vor- und Zuname
• Geburtsdatum
• Medikamentenname
• die tägliche Einnahmedosierung.

Ihre Ärztin verschreibt Ihnen ein E-Rezept und speichert es sicher in der Telematikinfrastruktur (TI).
Nach 48 Stunden kann das „E-Rezept“ in der Apotheke Ihrer Wahl gegen Vorlage der Gesundheitskarte eingelöst werden.
Die Weiterleitung Ihres Rezepts an eine in Büdingen niedergelassenen Apotheke ist weiterhin möglich. Bitte teilen Sie uns diesen Wunsch bei der Bestellung mit. Falls Sie ihre Medikamente über eine „Online-Apotheke“ beziehen, sollten sie dies mit Ihrem Anbieter direkt abklären.



*Geänderte Maskenpflicht in der Praxis *

Bei Erkältungs- Symptomen und in der Infektionssprechstunde

gilt  in unserer Praxis weiterhin  die Maskenpflicht.



Online-Rezeptbestellung:

Um den Praxisablauf zu erleichtern und das Telefon zu entlasten,

bieten wir Ihnen an , künftig ihre Rezepte online

unter heeger-lorch@t-online.de  oder via Fax: 06042 69266 zu bestellen.

Dies gilt für alle Medikamente, die als Dauerverordnung in unserer Praxis registriert sind.


Hier Rezept online bestellen




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"Check up" heißt nun "Gesundheitsvorsorge"

Und es hat sich einiges Verändert:

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 34. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einmalig . Ab dem 35. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Versicherungen alle drei Jahre die Kosten für eine Gesundheitsvorsorge.